Öffentliches Profil

Verbringung von Bauabfällen ins Ausland (z. B. nach Polen)

Fachbetrieb für Entsorgung & Container

Geeignet für: Bauunternehmen · Abbruchbetriebe · Sanierung · Handwerksbetriebe · Industriebau

Verbringung von Bauabfällen ins europäische Ausland

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die seit 01.08.2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung Regelungen zum Einbau von recycelten Baustoffen in technische Bauwerke betrifft. Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine in Deutschland geltende Verordnung. Sie trifft keine Aussagen zur Einordnung von Ersatzbaustoffen als Abfall oder zum Ende der Abfalleigenschaft für Bauabfälle. Ob durch eine entsprechende Verordnung bundesweit einheitliche Vorgaben, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, geschaffen werden, ist zur Zeit nicht absehbar. Es verbleibt daher insoweit bei den § 4 KrWG Nebenprodukt und § 5 KrWG Abfallende .

Standort
Deutschland
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Kontakt
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Leistungen

Bauschutt-Entsorgung
Container-Service
Schrott- und Metall-Recycling
Sperrmüll und Mischabfall
Schadstoff-Entsorgung
Wertstoffannahme

Produkte

Mulden 3–10 m³
Absetz-Container 7–20 m³
Abroll-Container 10–40 m³
Schrott-Pressen

Einordnung & Qualifikation

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2 Profilaufrufe· Quelle: BauLieferanten.eu